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Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Verbands gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.

  1. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der organisatorischen Verbandsarbeit beteiligen.

  2. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die von organisatorischer Verbandstätigkeit befreit sind.

  3. Fördernde Mitglieder  sind solche, die die Verbandstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags oder sonstige Spenden fördern.    

  4. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verband ernannt werden.

Mitgliedsausweis Muster

Erwerb der Mitgliedschaft

Voraussetzung ist die Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars, sowie eine Kopie (Scan) des Reisepasses, zwei Lichtbilder (digital), Kopie des Leumundszeugnisses und des Meldezettels per EMail an sec@europeanpolice.at.

  1. Mitglieder des Verbands können alle physischen Personen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. 

  2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen sowie fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

  3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
     

EPA Mitgliedschaftsantrag
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