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Bundesministerium für Justiz - Einladung zum traditionellen Sommerfest 2025



Einladung durch:

Dr.in Anna Sporrer

zum traditionellen Sommerfest 2025


26. Juni 2025

Palais Trautson,

Museumstraße 7,

1070 Wien, Innenhof, einladen zu dürfen.

Für kulinarische Genüsse wurde gesorgt.

Die musikalische Umrahmung erfolgte durch die österreichische Justizwachemusik.

Zahlreiche EPA Mitglieder anwesend.


Kooperation zwischen Justizwache und Polizei in Österreich:


Die Kooperation zwischen Justizwache und Polizei in Österreich ist ein wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit und der

Strafverfolgung. Obwohl beide Organisationen

unterschiedliche

Aufgabenbereiche haben, gibt es zahlreiche Schnittstellen und eine enge

Zusammenarbeit ist wichtig.


Hier sind die Hauptaspekte der Kooperation:

1. Zuständigkeiten:

* Polizei (Bundespolizei): Ist für die allgemeine Sicherheit und Ordnung im gesamten Bundesgebiet zuständig. Ihre Aufgaben umfassen Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit, öffentliche Ordnung und Gefahrenabwehr.

* Justizwache: Ist für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Justizanstalten (Gefängnisse) zuständig. Ihre Hauptaufgaben sind die Beaufsichtigung, Betreuung und der Transport von Häftlingen sowie die Durchführung von Resozialisierungsmaßnahmen.

2. Schnittstellen und Zusammenarbeit:

Obwohl die Zuständigkeiten klar getrennt sind, gibt es zahlreiche Überschneidungen, die eine enge Kooperation notwendig machen:

* Transport von Gefangenen: Die Justizwache ist für den sicheren Transport von Häftlingen zwischen den Justizanstalten und Gerichten verantwortlich. Dabei kann es zu Situationen kommen, in denen die Unterstützung der Polizei bei der Sicherung des Transports oder bei unvorhergesehenen Ereignissen erforderlich ist.

* Fahndung und Festnahme: Wenn Häftlinge fliehen oder nach einer Haftentlassung erneut straffällig werden, arbeiten Justizwache und Polizei bei der Fahndung und Festnahme zusammen. Informationen werden ausgetauscht, um die Täter zu ergreifen.

* Ermittlungen und Datenaustausch: Bei Straftaten, die innerhalb einer Justizanstalt begangen werden (z.B. Schmuggel, Angriffe), oder bei Ermittlungen, die Häftlinge betreffen, findet ein Informationsaustausch zwischen Justizwache und Polizei statt.

* Sicherheitsüberprüfungen: Bei der Einstellung von Justizwachebeamten wird eine Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durchgeführt, was eine Zusammenarbeit mit der Polizei erfordert.

* Notfälle und Großlagen: Bei größeren Notfällen wie Bränden, Geiselnahmen oder Unruhen in Justizanstalten kann die Justizwache die Unterstützung der Polizei, insbesondere von Spezialeinheiten, anfordern.

* Fortbildung und Austausch: Es gibt gemeinsame Fortbildungen und einen fachlichen Austausch zwischen den beiden Exekutivkörpern, um die Zusammenarbeit zu optimieren und das Verständnis für die jeweiligen Aufgabenbereiche zu vertiefen.

* Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Im Rahmen der europäischen Polizeikooperation, insbesondere durch SIS (Schengen-Informationssystem), arbeiten auch Justiz und Polizei international zusammen, was indirekt die Justizwache betrifft, wenn es um die Überstellung von Häftlingen oder die Verfolgung von Straftätern geht.

Fazit:


Die Kooperation zwischen Justizwache und Polizei in Österreich ist unerlässlich für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Trotz unterschiedlicher primärer Zuständigkeiten ergänzen sich ihre Aufgabenbereiche, um eine lückenlose Sicherheit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Justizanstalten zu gewährleisten.



 
 
 

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